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   BGH, 03.11.2005 - 3 StR 183/05   

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https://dejure.org/2005,6567
BGH, 03.11.2005 - 3 StR 183/05 (https://dejure.org/2005,6567)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2005 - 3 StR 183/05 (https://dejure.org/2005,6567)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2005 - 3 StR 183/05 (https://dejure.org/2005,6567)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Strafmilderung bei fehlender zur Tatbestandsverwirklichung notwendiger Amtsträgereigenschaft; Aufhebung der Verfallsanordnung wegen der fehlenden Feststellung des aus der Tat Erlangten; Erhalt von Anschriften und weiterer persönlicher Daten der zur ...

  • Judicialis

    StGB § 28 Abs. 1; ; StGB § ... 49 Abs. 1; ; StGB § 73; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 73 a; ; StGB § 73 b; ; StGB § 73 c; ; StGB § 73 d; ; StGB § 334; ; StGB § 338 Abs. 2; ; StGB § 353 b Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 354 Abs. 1 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 § 73a
    Kein Verfall bezüglich mittelbarer Vermögenszuwächse

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 334
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 18.12.2018 - 4 Ws 190/18

    Einziehung; mittelbarer Gewinn; Gewinn aus Wettspiel; Sportwetten; Neukundenbonus

    Erforderlich ist indes weiterhin, dass die Vermögensvorteile dem Tatbeteiligten in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen [vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 277/10 -juris]. Demzufolge erstreckt sich die Einziehung nach § 73 StGB nicht auf Vorteile, welche der Tatbeteiligte erst durch Verwendung des ursprünglich durch die Tat Erlangten erzielt [vgl. BGH, Urteil vom 03. November 2005 -3 StR 183/05 -, juris; Fischer, aaO., § 73 Rn. 33].
  • OLG Karlsruhe, 17.08.2016 - 2 Ws 261/16

    Beschlagnahme: Voraussetzungen und materiell-rechtliche Grundlagen des

    Es fehlt an der gemäß § 111i Abs. 2 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 StPO für einen staatlichen Rechtserwerb unabdingbaren Feststellung in dem landgerichtlichen Urteil vom 27.11.2008, dass der Verurteilte oder ein anderer im Sinne von § 73 Abs. 3 StGB diese Gegenstände entweder gemäß § 73 Abs. 1 StGB unmittelbar aus einer Straftat oder gemäß § 73 Abs. 2 Satz 2 StGB als Surrogat eines unmittelbar aus einer Straftat erlangten Gegenstands erlangt hat (zum Unmittelbarkeitserfordernis BGH, NStZ 2006, 334, 335; KG, Beschluss vom 01.03.2016, 4 Ws 6/16).
  • LG Detmold, 27.08.2018 - 23 Qs 115/18

    Einziehung - Arrestanordnung - Sportwetten - Neukundenboni

    Erforderlich ist indes weiterhin, dass die Vermögensvorteile dem Tatbeteiligten in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen [vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 277/10 -, juris]. Demzufolge erstreckt sich die Einziehung nach § 73 StGB nicht auf Vorteile, welche der Tatbeteiligte erst durch Verwendung des ursprünglich durch die Tat Erlangten erzielt [vgl. BGH, Urteil vom 03. November 2005 - 3 StR 183/05 -, juris; Fischer, aaO., § 73 Rn.33].
  • LG Detmold, 31.08.2018 - 23 Qs 116/18

    Einziehung - Arrestanordnung - Sportwetten- Neukundenbonus

    Erforderlich ist indes weiterhin, dass die Vermögensvorteile dem Tatbeteiligten in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen [vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 277/10 -, juris]. Demzufolge erstreckt sich die Einziehung nach § 73 StGB nicht auf Vorteile, welche der Tatbeteiligte erst durch Verwendung des ursprünglich durch die Tat Erlangten erzielt [vgl. BGH, Urteil vom 03. November 2005, 3 StR 183/05 -, juris; Fischer, aaO., § 73 Rn.33].
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Rechtsprechung
   BGH, 19.09.2005 - 1 StR 296/05   

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https://dejure.org/2005,8562
BGH, 19.09.2005 - 1 StR 296/05 (https://dejure.org/2005,8562)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2005 - 1 StR 296/05 (https://dejure.org/2005,8562)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2005 - 1 StR 296/05 (https://dejure.org/2005,8562)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 69 StGB
    Entziehung der Fahrerlaubnis (Bereitschaft, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Bedürfnissen unterzuordnen: unkalkulierbares Verhalten eines mitgenommenen Hundes und eines Opfers von Sexualstraftaten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision; Voraussetzungen einer strafgerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Ungeeignetheit bei Taten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs; Entziehung der Fahrerlaubnis im Fall eines Sexualdeliktes unter Verwendung ...

  • Judicialis

    StGB § 69; ; StGB § 69a

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen einer Sexualstraftat

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 334
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus BGH, 19.09.2005 - 1 StR 296/05
    Ergänzend bemerkt der Senat zum angefochtenen Maßregelausspruch nach §§ 69, 69a StGB: Der Revisionsführer hat zutreffend darauf verwiesen, dass entsprechend der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 27. April 2005 (NStZ 2005, 503) eine strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Ungeeignetheit bei Taten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs voraussetzt, dass die Anlasstat tragfähige Rückschlüsse darauf zulässt, dass der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Bedürfnissen unterzuordnen.
  • BGH, 21.06.2005 - 4 StR 28/05

    Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (Absicht, eigene sexuelle

    Auszug aus BGH, 19.09.2005 - 1 StR 296/05
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch vom Sachverhalt der Entscheidung des 4. Strafsenats vom 21. Juni 2005 (4 StR 28/05); dort hatte der Angeklagte das Tatopfer unter Anwendung einer List mit seinem Fahrzeug an einen entlegenen Ort verbracht, so dass - im Gegensatz zum vorliegenden Fall - nicht mit einer Gegenwehr und einer damit verbundenen Ablenkung der Aufmerksamkeit des Fahrers zu rechnen war.
  • VG Frankfurt/Main, 05.11.2019 - 5 K 7970/17

    Kabelbaum mit Tarnbeleuchtung als Rüstungsgut

    Die Notwendigkeit einer solchen an objektiven Kriterien orientierten Auslegung wird vom Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 28. März 2007 (5 StR 225/06, wistra 2007, 267 = NJW 2007, 1893 = BGHSt 51, 262) unter Abgrenzung zu seiner früheren nach ihrem Leitsatz (?Position 0018 A der Ausfuhrliste zum Außenwirtschaftsgesetz stellt mit dem Tatbestandsmerkmal (u.a. ) auf den Zweck ab, dem eine der dort genannten Anlagen nach den Vorstellungen ihres Erbauers oder Lieferanten dienen soll') möglicherweise anders deutbaren Entscheidung vom 23. November 1995 (Az. 1 StR 296/05, wistra 1996, 145 = NJW 1996, 1355 = BGHSt 41, 348) ausdrücklich hervorgehoben.
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